News: DVD-Info
Sony Pictures
Die Schlümpfe 2 3D
Sony Pictures bietet Online-Videoportal an
UltraViolet startet im deutschsprachigen Raum
Zeitgleich mit dem Heimkinostart von "Die Schlümpfe 2" hat Sony Pictures Home Entertainment am 3. Dezember 2013 mit dem Animationsfilm auch den Cloud-basierten Rechteservice UltraViolet in Deutschland, Österreich und der Schweiz gestartet. Die Videoplattform soll eine legale Alternative zu verbotenen Online-Downloads sein und es Nutzern ermöglichen, einen einmal gekauften Film auf verschiedenen Endgeräten anzusehen.
04. Dez 2013: UltraViolet ist in den USA bereits vor zwei Jahren gestartet und hat sich mittlerweile auch in anderen Ländern wie Großbritannien durchgesetzt. Nun wird der Dienst auch im deutschsprachigen Raum eingeführt.

'Wir verfolgen eine klare Strategie mit der Implementierung von UltraViolet in Deutschland, Österreich und der Schweiz', so Andreas Ditter, Territory Managing Director von Sony Pictures Home Entertainment. 'Die Vorteile liegen klar auf der Hand, entsprechend sind wir froh, dass wir den Konsumenten in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Anfang an die volle Bandbreite an Neuheiten inklusive TV-Serien aus dem Hause Sony Pictures für ihre eigene digitale Sammlung anbieten können', so Ditter.

Der Videodienst, den neben Sony Pictures auch andere Medienunternehmen wie Warner Bros. und Paramount anbieten, will Nutzer durch eine größere Flexibilität von verbotenen Download-Portalen weglocken. Bis jetzt konnten Filmfans nur durch illegales Herunterladen ein Produkt auf mehreren Geräten ansehen. Der legalen Alternative stand eine komplizierte Kopierschutz-Einrichtung im Weg. Mit UltraViolet können Filmfans nun ihr persönliches Filmarchiv einrichten und auf dieses via Stream oder Downloaden unabhängig von Gerät sowohl Zuhause als auch unterwegs zugreifen.

Trotz dieser Vielfalt hat die Plattform auch Nachteile. Zum einen bietet nicht jedes Medienunternehmen diesen Dienst an. Disney und Apple sind zum Beispiel (noch) nicht an Bord. Zum anderen müssen Verbraucher mit Folge-Kosten rechnen, wenn die Frist nach dem Erwerb eines Produkts abgelaufen ist.
2024