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Herr Buchta
Bushido
Skandalrapper schmückte sich mit fremden Federn
Bushido verliert Plagiatsprozess
24. Mär 2010:
Der HipHop-Künstler soll in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der französischen Gothic-Formation Dark Sanctuary ohne Erlaubnis verwendet haben. Das Gericht urteilte, dass Bushido damit die Rechte der Komponisten und Künstler verletzt habe. "Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", begründete der vorsitzende Richter Bolko Rachow seine Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bushido kann noch in Berufung gehen.
Insgesamt elf Alben müssen infolge des Urteils vom Markt genommen werden. Bereits ausgelieferte Tonträger werden zurückgerufen und vernichtet. Außerdem muss der Rapper den französischen Klägern eine Billigkeitsentschädigung in Höhe von 63.000 Euro als Gegenleistung für ihre materiellen Schäden sowie Schadenersatzzahlungen in noch nicht bestimmter Höhe bezahlen.
Insgesamt elf Alben müssen infolge des Urteils vom Markt genommen werden. Bereits ausgelieferte Tonträger werden zurückgerufen und vernichtet. Außerdem muss der Rapper den französischen Klägern eine Billigkeitsentschädigung in Höhe von 63.000 Euro als Gegenleistung für ihre materiellen Schäden sowie Schadenersatzzahlungen in noch nicht bestimmter Höhe bezahlen.