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Skandalrapper schmückte sich mit fremden Federn
Bushido verliert Plagiatsprozess
Hartes Urteil für Bushido. Das Hamburger Landgericht sprach den Skandalrapper in einem Plagiatsprozess in 13 Fällen schuldig. Wie das Fachmagazin Blickpunkt:Film am 23. März 2010 berichtet, muss Bushido Schadenersatzzahlungen an die Geschädigten leisten. Außerdem sollen mehrere Alben des Musikers vom Markt genommen werden.
24. Mär 2010: Der HipHop-Künstler soll in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der französischen Gothic-Formation Dark Sanctuary ohne Erlaubnis verwendet haben. Das Gericht urteilte, dass Bushido damit die Rechte der Komponisten und Künstler verletzt habe. "Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", begründete der vorsitzende Richter Bolko Rachow seine Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bushido kann noch in Berufung gehen.

Insgesamt elf Alben müssen infolge des Urteils vom Markt genommen werden. Bereits ausgelieferte Tonträger werden zurückgerufen und vernichtet. Außerdem muss der Rapper den französischen Klägern eine Billigkeitsentschädigung in Höhe von 63.000 Euro als Gegenleistung für ihre materiellen Schäden sowie Schadenersatzzahlungen in noch nicht bestimmter Höhe bezahlen.
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