News: Starnachrichten
Kinowelt Filmverleih
Roman Polanski
Niederlage im Auslieferungspoker
Roman Polanski muss bangen
Roman Polanski muss erneut eine Niederlage im Auslieferungsverfahren einstecken. Sein Anwalt Chad Hummel beantragte die Veröffentlichung einer unter Verschluss gehaltenen Aussage eines früheren Staatsanwaltes. Richter Peter Espinoza in Los Angeles lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Schweizer Behörden alle Informationen hätten, die sie benötigten.
11. Mai 2010: Hummel wollte mit dem Antrag nachweisen, dass die US-Justiz wichtige Informationen zurückgehalten habe. Er bezog sich dabei auf die Aussage des ehemaligen Staatsanwaltes Roger Gunson, der in den 1970er Jahren die Anklage im Missbrauchsprozess gegen Roman Polanski vertrat. Wie die Nachrichtenagentur AFP am 11. Mai 2010 berichtet, äußerte sich Gunson vor drei Monaten erneut zu dem Fall. Laut Polanski unterstütze er die Position, dass der Regisseur seine Strafe in den 70ern bereits abgesessen hätte.

Polanski soll 1977 eine damals 13-Jährige unter Drogen gesetzt und sie anschließend sexuell missbraucht haben (wir berichteten). Er bekannte sich schuldig und unterzog sich einer 42 Tage währenden psychiatrischen Untersuchung. 1978 floh er vor der offiziellen Strafverkündigung nach Frankreich, weil er ein hohes Strafmaß befürchtete. Im September 2009 wurde Polanski in der Schweiz verhaftet. Seitdem steht der Regisseur ("Der Ghostwriter") in seinem Ferienhaus in Gstaad unter Hausarrest und wartet auf die Entscheidung der Schweizer Behörden.
Weiterführende Infos
Stars
Roman Polanski
2024